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Die NIS2-Registrierung vorbereiten: alle sieben Angaben auf einem Bogen
Wesentliche und wichtige Einrichtungen registrieren sich elektronisch bei der Cybersicherheitsbehörde. Dieser Bogen sammelt genau die Angaben, die § 29 Abs. 2 NISG 2026 verlangt, zeigt, was noch fehlt, und gibt Ihnen das Ergebnis als PDF für Leitung, Rechtsberatung und Akte.
- Sicher fristgerecht bis
- 31.12.2026§ 29 Abs. 3
- Gespeichert
- nichtsbleibt in diesem Fenster
- Angaben
- 0 von 7nach § 29 Abs. 2
- Kosten
- 0 €ohne Konto, ohne Rückruf
Vorbereitung der Registrierung nach § 29 NISG 2026 · erstellt mit supplycheck.tomoris.io/registrierung · Stand
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Der Bogen bereitet die Registrierung vor, er ersetzt sie nicht und ist keine Rechtsberatung. Ob und als was Sie erfasst sind, ergibt sich aus dem NISG 2026. Die Schwellenwerte zeigen eine Indikation nach § 25, ohne Verbund und ohne Einstufung durch die Behörde nach § 26.
Nach der Registrierung beginnt die Pflicht
- Änderungen binnen zwei WochenName, Kontakt, Sektor, Mitgliedstaaten und IP-Bereiche (Angaben 1 bis 5), Niederlassungen und Schwellenwerte binnen drei Monaten (§ 29 Abs. 4).
- Risikomanagement in zehn BereichenEinschließlich der Lieferkette (§ 32 Abs. 4 lit. a bis j), sichergestellt und beaufsichtigt durch die Leitung (§ 31).
- Meldekette 24 h, 72 h, ein MonatBei erheblichen Vorfällen: Frühwarnung, Meldung, Abschlussbericht (§ 34 Abs. 2).
Das NIS2 Cockpit führt Einstufung, Geltungsbereich, Risikomanagement und Lieferkette in einer Akte, jede Bewertung mit Datum, Fundstelle und Fassung. Für die Lieferkette gibt es den Lieferanten-Fragebogen ebenfalls kostenlos.