TOMORISNIS2 Cockpit Anmelden / Registrieren Angebot anfordern

Kostenlos · ohne Anmeldung · nichts wird gespeichert

Die NIS2-Registrierung vorbereiten: alle sieben Angaben auf einem Bogen

Wesentliche und wichtige Einrichtungen registrieren sich elektronisch bei der Cybersicherheitsbehörde. Dieser Bogen sammelt genau die Angaben, die § 29 Abs. 2 NISG 2026 verlangt, zeigt, was noch fehlt, und gibt Ihnen das Ergebnis als PDF für Leitung, Rechtsberatung und Akte.

Sicher fristgerecht bis
31.12.2026§ 29 Abs. 3
Gespeichert
nichtsbleibt in diesem Fenster
Angaben
0 von 7nach § 29 Abs. 2
Kosten
0 €ohne Konto, ohne Rückruf

Vorbereitung der Registrierung nach § 29 NISG 2026 · erstellt mit supplycheck.tomoris.io/registrierung · Stand

Ihre Eingaben bleiben in diesem Fenster. Die Seite sendet sie nirgendwohin und legt sie auch nicht im Browser ab. Mit dem Schließen sind sie weg, speichern Sie deshalb vorher als PDF.

1 Name der Einrichtung

So, wie er im Firmenbuch oder Register steht.

2 Anschrift und Kontaktdaten

Aktuell, gegebenenfalls mit dem Vertreter nach § 28 Abs. 4. Die Kontaktstelle braucht mindestens eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse (§ 29 Abs. 6).

3 Sektor, Teilsektor und Art der Einrichtung

Nach Anlage 1 oder 2. Wählen Sie alle Sektoren, in denen Sie tätig sind.

Anlage 1: Sektoren mit hoher Kritikalität
Anlage 2: sonstige kritische Sektoren
4 Mitgliedstaaten

In denen Sie Dienste erbringen.

5 IP-Adressbereiche

Gegebenenfalls, für Ihre öffentlichen Netze. Wenn Sie keine eigenen Bereiche haben, halten Sie das ausdrücklich fest.

6 Hauptniederlassung und Niederlassungen

In der Europäischen Union.

7 Schwellenwerte und Einstufung

Beschäftigte, Umsatz und Bilanzsumme nach § 25 und ob Sie wesentlich oder wichtig sind. Unsicher? Der kostenlose NIS2-Check nennt die Einstufung mit Fundstelle.

0 von 7 Angaben vollständig

Der Bogen bereitet die Registrierung vor, er ersetzt sie nicht und ist keine Rechtsberatung. Ob und als was Sie erfasst sind, ergibt sich aus dem NISG 2026. Die Schwellenwerte zeigen eine Indikation nach § 25, ohne Verbund und ohne Einstufung durch die Behörde nach § 26.

Nach der Registrierung beginnt die Pflicht

  1. Änderungen binnen zwei WochenName, Kontakt, Sektor, Mitgliedstaaten und IP-Bereiche (Angaben 1 bis 5), Niederlassungen und Schwellenwerte binnen drei Monaten (§ 29 Abs. 4).
  2. Risikomanagement in zehn BereichenEinschließlich der Lieferkette (§ 32 Abs. 4 lit. a bis j), sichergestellt und beaufsichtigt durch die Leitung (§ 31).
  3. Meldekette 24 h, 72 h, ein MonatBei erheblichen Vorfällen: Frühwarnung, Meldung, Abschlussbericht (§ 34 Abs. 2).

Das NIS2 Cockpit führt Einstufung, Geltungsbereich, Risikomanagement und Lieferkette in einer Akte, jede Bewertung mit Datum, Fundstelle und Fassung. Für die Lieferkette gibt es den Lieferanten-Fragebogen ebenfalls kostenlos.

Demo ansehen Pakete und Preise