NIS2-Betroffenheitscheck
Prüft Ihre Angaben gegen das österreichische NISG 2026 (BGBl. I Nr. 94/2025) und nennt zu jeder Aussage die Regel, auf der sie beruht. Ohne Anmeldung und ohne Unternehmensakte: der Dienst rechnet und speichert nichts. Ihre Angaben bleiben höchstens 30 Tage nur in diesem Browser; „Angaben verwerfen“ löscht sie sofort.
Indikation, keine Rechtsberatung. Das Ergebnis ist eine Auswertung gegen ein versioniertes Regelwerk – keine Rechtsgarantie und keine Zertifizierung. Ob und durch wen die Fassung freigegeben ist, steht direkt darunter und an jedem Ergebnis. Wo die Angaben nicht reichen, steht „Klärung erforderlich“ statt eines Urteils.
Weiterführen
Im NIS2 Cockpit können Sie diese Prüfung in die eigene Mandantenakte übernehmen, fortschreiben und versioniert nachweisen. Das ist freiwillig: es geschieht erst nach Ihrer Anmeldung und Ihrer ausdrücklichen Bestätigung dort, als Entwurf, und es entsteht dabei kein Vertriebskontakt. Bis dahin liegen die Angaben nur in diesem Browser-Tab, höchstens zwei Stunden.