NIS2-Betroffenheitscheck

Prüft Ihre Angaben gegen das österreichische NISG 2026 (BGBl. I Nr. 94/2025) und nennt zu jeder Aussage die Regel, auf der sie beruht. Ohne Anmeldung und ohne Unternehmensakte: der Dienst rechnet und speichert nichts. Ihre Angaben bleiben höchstens 30 Tage nur in diesem Browser; „Angaben verwerfen“ löscht sie sofort.

Indikation, keine Rechtsberatung. Das Ergebnis ist eine Auswertung gegen ein versioniertes Regelwerk – keine Rechtsgarantie und keine Zertifizierung. Ob und durch wen die Fassung freigegeben ist, steht direkt darunter und an jedem Ergebnis. Wo die Angaben nicht reichen, steht „Klärung erforderlich“ statt eines Urteils.